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Lexikon - Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages

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Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird.

Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Beitragsfreiheit endet mit Beginn einer neuen Arbeit bzw. wenn die Arbeitlosigkeit länger als eine vertraglich vereinbarte Zeit dauert. Danach wird der Vertrag unverändert und beitragspflichtig weitergeführt.

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12555 Berlin
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