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Lexikon - Schlüsselverlust für zentrale Schließanlagen (keine Eigenschäden)

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Schlüsselverlust für zentrale Schließanlagen (keine Eigenschäden)

Versicherungsschutz besteht bei Schlüsselverlust für zentrale Schließanlagen. 


Der Versicherer bezahlt, wenn Sie die Ihnen überlassenen Generalschlüssel, etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilien-Hauses verlieren. Auch die Versicherungssumme sollte genau betrachtet werden. Der Wechsel von Schließanlagen kann schnell Kosten im fünfstelligen Bereich hervorrufen.




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