Die Betriebshaftpflicht gilt für:
- den Versicherungsnehmer
- seinen gesetzlichen Vertreter in dieser Funktion
- Personen, die den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- Betriebsangehörige in Ausübung ihrer Betriebstätigkeit
- mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige
- Betriebsfahrzeuge bis 6 km/h, die keine Kennzeichen führen müssen