Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und
        Krankenversicherungen.
      
      
        Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur
        Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.