Zu beachten ist, dass bei bestimmten Rechtsschutzleistungen nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden muss, um sie nutzen zu können. Man sollte also nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist"! Bei Schadensersatzansprüchen und wenn Bedarf an einem Strafverteidiger besteht, gibt es keine allgemeine Wartezeit.